Dimplex bis zu 50% Foerderung Banner Bild

Förderung.
Das gilt ab 01.01.24 in
Deutschland.

Seit knapp 50 Jahren ist Dimplex der Experte für energieeffiziente Wärmepumpen-Systeme. Egal, ob Energie aus Luft, Wasser oder Erdreich (Sole). Dimplex bietet für jeden Anwendungsfall die richtige Lösung. Förderungen vom Staat machen den Einsatz von Wärmepumpen ab sofort noch attraktiver.

Der Umstieg auf Wärmepumpen
lohnt sich.

Und schont die Umwelt.

 

Ab dem 01.01.24 wechselt die Zuständigkeit für die Förderung von Wärmepumpen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die festgelegten Grundlagen zur neuen Fördersituation, welche hier beschrieben werden, werden im Detail noch abgestimmt und zeitnah als vollständige Förderrichtlinie bereitgestellt. Wir informieren Sie auf dieser Seite regelmäßig über neue Informationen zur Förderung ab dem 01.01.24.

Die richtige Alternative: Wärmepumpen-Lösungen. Am besten von Dimplex. Klimafreundlich. Effizient. Und der Betrieb ist zu 100% mit erneuerbaren Energien möglich.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 01.01.2024

Die Förderlandschaft für erneuerbare Heiztechnik bleibt weiterhin attraktiv. Folgende Investitionskostenzuschüsse wird es für den Wechsel zu einer Wärmepumpe geben:

Basisförderung 30%: Die Grundförderung steht für alle Wohn- und Nichtwohngebäude zur Verfügung.

Geschwindigkeitsbonus 20%: Für den Austausch einer noch funktionierenden Biomasse- oder Gasheizung mit einem Mindestalter von 20 Jahren. Bei Öl-, Gas-Etagen- oder Speicherheizungen gibt es keine Anforderungen an die Funktionstüchtigkeit oder das Mindestalter. Der Geschwindigkeitsbonus wird in dieser Höhe nur bis 2028 verfügbar sein.

Einkommensbonus 30%: Für selbstnutzende Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro.

Effizienzbonus 5%: Für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel oder die Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen.

Es gibt eine Deckelung der Förderung auf maximal 70% der förderfähigen Kosten, diese sind auf maximal 30.000 Euro begrenzt. Das bedeutet, dass der maximale Förderzuschuss bei 21.000 € liegt. Bei Mehrfamilienhäusern steigen die förderfähigen Kosten mit jeder zusätzlichen Wohneinheit an. Für Nichtwohngebäude werden die förderfähigen Kosten entsprechend der Quadratmeterfläche begrenzt.

Für Vermieterinnen und Vermieter gilt: sie sind für die Basisförderung berechtigt, allerdings mit der Auflage, dass diese nicht auf die Mietpreise aufgeschlagen werden darf. Dies trägt dazu bei, dass energetische Sanierungsmaßnahmen nicht zu einer Erhöhung der Mietkosten führen.

Das neue zinsverbilligte Kreditangebot
Ein neues Kreditprogramm mit vergünstigten Zinsen wird eingeführt, das sich an Antragsteller richtet, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 90.000 Euro jährlich beträgt. Dieses Programm dient dem Heizungsaustausch sowie der Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. In Zeiten hoher Zinsen zielt dieses Angebot darauf ab, die finanzielle Last, die mit dem Austausch von Heizungsanlagen einhergeht, über einen längeren Zeitraum zu verteilen und somit zu reduzieren. Zusätzlich sollen anpassbare Laufzeiten die Finanzierungsoptionen besonders für Seniorinnen und Senioren attraktiver machen.

Übersicht Förderung 2024

Pflicht zur Registrierung für Fachunternehmen

Jedes Fachunternehmen, das eine geförderte Heizung einbauen möchte, muss sich hier registrieren: https://fachunternehmer.energie-effizienz-experten.de/

Endkunden müssen sich hier registrieren: https://meine.kfw.de/
 

Ablauf

Das Antragsverfahren wird weitgehend automatisiert:
1. Vor dem Antrag muss das Fachunternehmen eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) im Förderportal auslösen. Hierbei handelt es sich um eine 15-stellige Nummer, die sie dem Endkunden/der Endkundin zur Verfügung stellen müssen. 
2. Der Endkunde/ die Endkundin muss sich unter https://meine.kfw.de/ registrieren und ist mit der BzA-ID in der Lage einen Förderantrag zu stellen. 
3. Nach Zusage der Förderung wird die Maßnahme durchgeführt.
4. Das Fachunternehmen bestätigt online die ordnungsgemäße Durchführung durch die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). 
5. Nun kann der Endkunde / die Endkundin die Förderung erhalten, nachdem alle Belege eingereicht worden sind.

 

Neu ist, dass der Liefer- und Leistungsvertrag vor Antragsstellung zu schließen ist, wenn man die Förderzusage vor Vorhabenbeginn erhalten möchte. Dies gilt jedoch erst ab dem 01.09.24. Bis dahin kann jede Maßnahme im Voraus begonnen und der Antrag bis zum 30.11.24 nachgeholt werden.
Unbedingt enthalten sein muss eine aufschiebende (Es wird vertraglich festgehalten, dass die Liefer- und Leistungspflichten erst in Kraft treten, wenn die Förderung bewilligt ist.) und auflösende Bedingung (Es wird vertraglich festgehalten, dass dieser Vertrag erlischt, wenn die Förderung nicht gestattet wird.) sowie das voraussichtliche Datum der Fertigstellung. Musterformulierungen sind im nächsten Kapitel enthalten.

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Staatliche Zuschüsse.
Einfach beantragen.

Damit Sie Ihre Förderchancen zu 100% nutzen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der PuR GmbH zur Seite.
Die seit 2014 bestehende PuR GmbH berät Sie mit einem ganzheitlichen Ansatz bundesweit kompetent, unabhängig und vertrauensvoll – individuell auf Ihr Vorhaben abgestimmt. PuR hilft Ihnen nicht nur bei der Suche nach dem passenden Förderprogramm, sondern holt auch das Maximum an Förderung für Sie raus. Vor Abschluss eines Leistungs- und Liefervertrags steht Ihnen das Team beratend hinsichtlich Fördermitteln, Energieberatung und gegebenenfalls Finanzierung zur Seite.
Zudem begleitet ein fester Berater aus dem PuR-Team über den kompletten Prozess der BEG-Premiumberatung „Rundum-Sorglos“ mit Geld-zurück-Garantie und unterstützt Sie ab der Planung des Fördervorhabens bis zur Auszahlung der Fördergelder.

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Bis zu 20% Förderung
für den Einbau von Lüftungsanlagen und Niedertemperaturheizkörper.

15% der Investitionskosten des Einbaus von zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen sind förderfähig.
Zusätzliche 5% erhält man bei der Inanspruchnahme eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP-Bonus).

Schnell kalkuliert.
Maximal gespart.

Wie viel Förderung Sie für Ihre Wärmepumpe erhalten können Sie mit dem BWP Förderrechner schnell und einfach ermitteln.

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