Einheitliche Bundesförderung für effiziente Gebäude startet 2021.

Einheitliche Bundesförderung für effiziente Gebäude startet 2021.

Anfang 2021 soll sie an den Start gehen: die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)". Förderung von KfW und BAFA wird neu geordnet.

Mit dem Start des neuen Jahres 2021 wird die Energieeffizienzförderung neu geordnet und die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien werden unter einem Dach zusammengeführt und neu organisiert.

Um die Förderung zu vereinfachen und zu bündeln, werden die vielen aktuell bestehenden Förderprogramme zu drei Teilprogrammen zusammengefasst. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht dann noch aus diesen Programmen:

  • Wohngebäude (BEG WG) = Sanierung oder Neubau eines Effizienzhauses
  • Nicht-Wohngebäude (BEG NWG) = Sanierung oder Neubau eines Effizienzhauses
  • Einzelmaßnahme (BEG EM) = Sanierung an Wohn- oder Nicht-Wohngebäuden

Alle Programme soll es im Laufe des Jahres 2021 in einer Zuschussvariante (zu beantragen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA) und einer Kreditvariante (zu beantragen bei der KfW) geben.

Schrittweiser Start bei BAFA und KfW. Der Zeitplan. 

Die bisherigen Planungen des Wirtschaftsministeriums stehen unter dem Vorbehalt der laufenden Gespräche mit der Europäischen Kommission. Inhaltliche Details werden derzeit mit der EU diskutiert und deren Einordnung im Rahmen des europäischen Beihilferechts geprüft. 

Das BAFA wird mit der Zuschuss-Förderung für Einzelmaßnahmen im Bestand (BEG EM) ab 02.01.2021 starten. Dann können Zuschüsse nicht nur für Wärmepumpen sondern auch für die Erstinstallation und Erneuerung von Lüftungsanlagen, den Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung oder auch für Kältetechnik zur Raumkühlung in Nichtwohngebäuden, beim BAFA beantragt werden.

Die BEG-Förderprogramme WG und NWG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG-Förderung EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW für den Sommer 2021 geplant. 2023 übernimmt das BAFA dann komplett die Vergabe der Zuschüsse.

Wichtig zu wissen. Für alle die in 2021 neu bauen:

  • Die Einzelförderung für Wärmepumpen aus dem BAFA MAP-Programm im Neubau entfällt ab 01.01.2021. Anträge sind noch bis zum 31.12.2020 möglich.
  • Für Bauherren bleibt die derzeitige KfW-Förderung im Neubau bis zum 30.06.2021 erhalten und wird ab 01.07.2021 durch die BEG „Wohngebäude“ abgelöst.

Wichtig zu wissen. Für alle die in 2021 modernisieren wollen:

  • Sie haben die Wahl zwischen einer Sanierung zum Effizienzhaus oder einer schrittweisen Sanierung mit Einzelmaßnahmen. Beides wird im Bestand gefördert.
  • In der Sanierung wird dabei nicht nur der Heizungsaustausch sondern auch die Heizungsoptimierung gefördert. Zum Beispiel, wenn die Energieeffizienz von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind, verbessert wird. Ideal für Installateure, um Zusatzumsatz zu generieren – und der Kunde zahlt weniger!


Das Dimplex Sortiment. Nach dem neuen BEG top förderfähig. 

In der Sanierung. Produkte für die Förderung von Einzelmaßnahmen: 
+ Erstinstallation und Erneuerung von Lüftungsanlagen 
+ Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung 
+ und natürlich unsere Dimplex Wärmepumpen! 

Im Neubau: Auch hier leisten Dimplex Produkte einen wichtigen Beitrag, um die Anforderungen für die Neubau-Förderung im BEG „Wohngebäude“ bzw. Nicht-Wohngebäude zuverlässig zu erreichen.


Die wesentlichen Neuerungen zum BEG haben wir für Sie übersichtlich zusammengefasst: 

  • Die Einzelförderung der Wärmepumpe im Neubau (ehem. Innovationsförderung) entfällt. Das betrifft insb. Sole-Wärmepumpen und einige besonders effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpen. 
  • Die Förderung für Wärmepumpen in der Modernisierung (Heizungstausch) wird ab dem kommenden Jahr nochmals verbessert. Der Fördersatz bleibt bei 35% bzw. 45 % beim Ölkesselaustausch. Erfolgt die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans gibt es jedoch zusätzliche fünf Prozentpunkte. Außerdem werden die maximalen förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit hochgesetzt. Bei den Einzelmaßnahmen werden zudem Luft-Luft-Wärmepumpen und Lüftungen förderfähig.
  • Eine weitere wichtige Neuigkeit: Bislang war der Ersatz von austauschpflichten Heizungen (ehem. § 10 EnEV) von der Förderung ausgenommen – ab dem 01.01. kann dies gefördert werden.
  • Für den Einsatz der Wärmepumpen in der Modernisierung verändern sich einige der technischen Mindestvoraussetzungen. Das betrifft insbesondere die Umstellung der zentralen Kenngröße für die Anlageneffizienz von der Jahresarbeitszahl zur „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz“, die aus der Ökodesign-Verordnung stammt.
  • Für Wärmepumpen, die im Rahmen von KfW-Effizienzhäusern gefördert werden, bestehen keine über die allgemeine Marktzulassung hinausgehenden Mindestanforderungen.
  • Antragsteller aller Bereiche sollen zukünftig zwischen einer Kreditförderung mit Tilgungszuschuss oder einer Zuschussförderung wählen können.  
  • Die gleichzeitige Beantragung der Förderungen von Effizienzmaßnahmen und Erneuerbare Energien bei Sanierungs- oder Neubauvorhaben sowie die Förderung der Baubegleitung sollen zukünftig über einen gemeinsamen Antrag möglich sein.  
  • Das Effizienzhaus 115 soll bei der Sanierungsförderung entfallen, dafür wird das Effizienzhaus 40 auch für die Sanierung eingeführt.
  • Der besondere Einsatz von erneuerbaren Energien (Sanierung und Neubau) oder eine Nachhaltigkeitszertifizierung (nur Neubau) sollen mit einer höheren Effizienzhaus-Förderung belohnt werden.
  • Neu sollen Smart Home Systeme (z.B. Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung) und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung als Einzelmaßnahme gefördert werden. 


Dimplex Förderservice.
Einfach beantragen. 

Damit alle Förderchancen ausgeschöpft werden können, gibt es den Dimplex Förderservice. Dazu stellen wir unseren Fachpartnern und Endkunden versierte Fördergeldberater zur Seite, die sich um die Beantragung und Auszahlung der Zuschüsse kümmern. Inklusive Förderrichtlinien und Fördervoraussetzungen, Termine und Fristen, Online-Registrierung und Nachweisführung. 

Das Ergebnis: minimaler Aufwand, maximale Fördersummen. Wir beraten Sie gerne. 
Weitere Informationen hier oder unter + 49 9221 709 -333
 

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